Außen-Trinkbrunnen für den öffentlichen Bereich
Hier finden Sie Gründe zum Aufstellen leitungsgebundener Trinkwasserbrunnen für den öffentlichen Raum wie z.B. die Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie, die durch die Bundesregierung durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in deutsches Recht umsetzt wird.
Ziel ist es, allen Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen. Daran angeknüpft sind diverse Förderungen und Budgets, die für nachhaltige Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Aquadonas Trinkwasserbrunnen sind sicher gegen Vandalismus & Wettereinflüsse, barrierefrei zugänglich und optional kontaktlos bedienbar und mit automatischer Hygienespülung ausgestattet: Zahllose zufriedene Bürger (siehe Referenzen) erfreuen sich täglich an unseren besonders individuellen Außentrinkbrunnen - und das über Jahrzehnte.
Trinkwasserbrunnen von Aquadona - Ideal für den öffentlichen Raum
Für öffentliche Bereiche sollten Sie auf leitungsgebundene Trinkbrunnen-Modelle mit stabilen, korrosionsbeständigen Materialien setzen, damit Sie lange Freude am Gerät haben. Bei Aquadona finden Sie Deutschlands größtes Sortiment an Außentrinkbrunnen mit Wasseranschluss und bekommen ausschließlich robuste Wasserspender für den Outdoor-Bereich aus vandalismusresistenten Materialien. Diese Wasserspender für draußen sind zudem wetterfest und optional als frostbeständige Variante verfügbar, die Sie selbst noch im Winter nutzen können. Unsere Outdoor-Wasserspender mit Direktanschluss gibt es in den unterschiedlichsten Varianten, sodass wir für nahezu alle Bereiche das passende Modell verfügbar haben. Ob barrierefrei, freistehend oder wandbefestigt, bedienbar mechanisch per Druckknopf oder kontaktlos per Sensor / Fußpedal, bunt in Ihrer individuellen Wunschfarbe oder in purem Edelstahl. Hier können Sie wirklich wählen! Wenn Sie einen speziellen Wunsch bezüglich der Farbe haben, pulverbeschichten wir Ihr gutes Stück gerne in Ihrem speziellen RAL-Farbton. Die Beschichtung für Außentrinkbrunnen ist zudem kratzfest und Ausbleichen durch Sonnenstrahlen ist nahezu ausgeschlossen. Unsere Wasserspender für draußen haben zumeist folgende, wertige Eigenschaften:
Robuste und stabile Materialien: Dickwandiger Edelstahl oder Beton / Stein
Vandalismussicher: Verdrehsicherung der Trinkarmatur, kratzfeste Oberflächen und feste Bodenverankerung
Korrosionsbeständig: Edelstahl und Stein rostet einfach nicht
Wetterbeständig: Kratzfest & sicher gegen Verbleichen durch Sonnenstrahlen
Einfache Bedienung: Per Druckknopf oder kontaktlos per Sensor / Fußpedal
Frostbeständig: Optionale Frostschutzventile zum Betrieb im Winter, die zusätzlich durch ein Rücklaufventil für mehr Hygiene sorgen
Optionale Hygienespülung: Alle 4 Stunden wird automatisch Wasser durch die Leitungen gespült und vermeidet somit Standwasser und Bakterien – hygienischer geht’s nicht
Außentrinkbrunnen – Die EU-Richtlinie 2020
Seit dem 16. Dezember 2020 gibt es vom Europäischen Parlament eine Richtlinie für ganz Europa zum Aufstellen öffentlicher Wasserspender:
Wenn ein Bürgermeister Wasserspender im öffentlich zugänglichen Raum aufstellt, erfüllt er damit diese EU-Richtlinie 2020/2184. In dem an die 17 Nachhaltigkeitsziele angelehnten Beschluss wird verdeutlicht, dass die Ressource Wasser ein Menschenrecht und keine Handelsware ist und die Installation von Trinkbrunnen für den öffentlichen Außenbereich bzw. Trinkwasserspendern für den öffentlichen Innenbereich gefördert werden soll. Das erfolgt bereits durch das BMU mit einem kürzlich verlängerten Förderprogramm für Wasserspender. Ganz unten auf dieser Seite finden Interessierte den gesamten Artikel 16 der genannten Gesetzes-Richtlinie.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Auszüge stehen in unseren FAQs.
Außen-Wasserspender: Gut gewappnet für die neue Gesetzeslage 2023
Wenn Trinkwasserspender im öffentlichen Raum stehen, müssen diese verschiedenen Anforderungen gerecht werden. So werden beispielsweise unsere Wasserspender im Outdoor-Bereich aus korrosionsbeständigen Materialien hergestellt. Optional kann eine automatische Hygienespülung für z.B. Murdock-Trinkbrunnen installiert oder nachgerüstet werden. Diese sorgt dafür, dass Standwasser vermieden wird, indem alle 4 Stunden frisches Leitungswasser durch die Leitungen gespült wird. Alle unsere Trinkwasserspender erfüllen die Anforderung, dass Trinkwasser nicht durch wasserverteilende Anlagen verunreinigt werden darf.
Viele unserer Wasserspender für draußen haben pulverbeschichtete Oberflächen mit kratzfesten Eigenschaften und schlagfeste Komponenten wie Trinkarmatur und Außenhülle. Wenn der Outdoor-Wasserspender unbeaufsichtigt ist, erweisen sich vandalismusresistente Materialien wie Edelstahl und Beton / Stein als besonders geeignet. Dies betrifft vor allem die Trinkarmatur und den Rumpf. Zudem sind unsere Wasserspender im Outdoor-Bereich frostresistent (müssen im Winter also nicht demontiert werden) und optional barrierefrei zugängig. Die frostresistenten Trinkbrunnen bewirken zudem mehr Hygiene, da sie nach Gebrauch überschüssiges Wasser aus der Leitung abfließen lassen und somit Keimen und Vieren wenig Lebensraum zur Vermehrung überlassen. Auf Wunsch können Sie Ihren Outdoor-Trinkwasserspender auch in verschiedenen Farben bestellen oder individuell designen. Dies ist vor allem für Städte und Kommunen vorteilhaft, wenn der Stadtrat einen bestimmten Farbton präferiert. In den Produktbeschreibungen der einzelnen Modelle finden Sie eine Standardfarbauswahl unserer Außen-Wasserspender. Bei Sonderwünschen geben Sie diese einfach bei der Bestellung an.
Bei Aquadona können Sie Outdoor-Wasserspender bestellen, die man in verschiedenen öffentlichen Bereichen einsetzen kann: Ob in der Grünanlage oder auf dem öffentlichen Marktplatz – an vielen unterschiedlichen Orten sind öffentliche Wasserspender besonders im Sommer gern gesehene Erfrischungen - sprechen Sie uns einfach an und beschreiben Ihr Bauvorhaben.
Outdoor-Trinkbrunnen in der Anwendung
Ein Frischwasserspender für draußen sollte in der Bedienung möglichst einfach und hygienisch sein. Ein bogenförmiger Wasserstrahl ermöglicht das becherfreie Trinken und spart somit Plastik oder rettet Bäume. Optional kann bei vielen Außentrinkbrunnen mit Wasseranschluss durch eine Zapfanlage Wasser in Behälter abgefüllt werden. Alle öffentlichen Trinkwasserbrunnen sind sicher gegen Wetter und Vandalismus. Diese Eigenschaft ist allen Outdoor-Modellen grundlegend. Viele Ausführungen werden per Druckknopf bedient, optional kann Wasser allerdings auch berührungslos per Näherungssensor oder Fußpedal gezapft werden. Bei einer säulenförmigen Bauweise ist häufig eine Flaschenauffüllung möglich. Dies ist ein pfiffiges Zusatztool, um Wasser To Go abzufüllen. Der ungehinderte und barrierefreie Zugang sollte ebenfalls besonders im öffentlichen Raum möglich sein. Dazu eignet sich ein frei hängendes Trinkbecken. Für die Nutzung im öffentlichen Raum sollte der Outdoortrinkbrunnen folgende Eigenschaften haben:
Einfache, hygienische Bedienung: Per Druckknopf oder per Sensor (beides berührungslos möglich)
Vandalismussicher und wetterfeste Materialien
Hygienisches System: Interne, automatische Hygienespülung oder Rücklaufventil
Barrierefreier Zugang: Schwebendes Trinkbecken
Bei Aquadona finden Sie leitungsgebundene Frischwasserspender für den öffentlichen Außenbereich, die mit empfohlenen Eigenschaften und Hygienemaßnahmen glänzen. Unsere Modelle lassen sich leicht bedienen und ermöglichen eine schnelle und hygienische Ausgabe von Leitungswasser. Schauen Sie sich gerne unverbindlich in unserem Sortiment um und beachten Sie die Angaben in den Produktbeschreibungen.
Artikel 16 der EU-Richtlinie 2020/2184 des europäischen Parlaments
“Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch (1) Unbeschadet des Artikels 9 der Richtlinie 2000/60/EG und der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit treffen die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der lokalen, regionalen und kulturellen Aspekte und Umstände der Wasserverteilung alle notwendigen Maßnahmen, um den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle, insbesondere für nach Maßgabe der Mitgliedstaaten benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft, zu verbessern bzw. aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck a) ermitteln die Mitgliedstaaten Menschen, einschließlich benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft, ohne oder mit begrenztem Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch und die Gründe hierfür; b) prüfen die Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs für diese Menschen; c) informieren die Mitgliedstaaten diese Menschen über die Möglichkeiten des Anschlusses an das Verteilungsnetz oder über alternative Möglichkeiten für den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch; und d) treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, die sie für erforderlich und geeignet erachten, um sicherzustellen, dass benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch haben. L 435/28 DE Amtsblatt der Europäischen Union 23.12.2020 (2) Zur Förderung der Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass an öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen installiert werden, und zwar in einer in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen verhältnismäßigen Weise und unter Berücksichtigung spezifischer örtlicher Gegebenheiten, wie etwa Klima und Geografie. Die Mitgliedstaaten können ferner die folgenden Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch ergreifen: a) Hinweise auf die nächstgelegene Außen- oder Innenanlage geben; b) Kampagnen zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Qualität solchen Wassers durchführen; c) die Bereitstellung solchen Wassers in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Gebäuden anregen; d) die Bereitstellung solchen Wassers — kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr — für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anregen. (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die von den Mitgliedstaaten festgelegte notwendige Unterstützung für zuständige Behörden bei der Durchführung der im vorliegenden Artikel genannten Maßnahmen ermöglicht wird.”